AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle über die Internetpräsenz anymarket.de bzw. deren Subdomains und Unterseiten der anyMarket UG (haftungsbeschränkt), Schwälmer Str.11, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als anyMarket), geschlossenen Verträge zwischen anyMarket und Dir als Besteller / Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet als User). anyMarket und der User gemeinsam werden nachfolgend als Vertragspartner / Vertragsparteien bezeichnet.

  2. Usern von anyMarket wird somit eine spezialisierte Softwareanwendung für die zeitweise Nutzung über eine Telekommunikationsverbindung sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt angeboten.

  3. anyMarket ist dabei ein von den unterstützten Marktplätzen und Drittanbieter Lösungen rechtlich und wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen. Ebenfalls ist anyMarket nicht Erfüllungsgehilfe dieser.

  4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Users oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als anyMarket ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn anyMarket in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Users Leistungen vorbehaltlos ausführt. Selbst wenn anyMarket auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Users enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem User (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch anyMarket maßgebend.
  1. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der von anyMarket entwickelten und auf anyMarket-Servern betriebenen Software durch den User.

  2. Der User erhält ein auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dieser Software nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB. Der Zugang dient ausschließlich internen Zwecken des Users mit dem alleinigen Ziel, ihn bei seinen Prozessen und Abläufen zu unterstützen.
  1. Die Inanspruchnahme der von anyMarket angebotenen Leistungen erfordert die Einrichtung eines User-Accounts.

  2. Für die Einrichtung eines User-Accounts ist eine Registrierung des Users oder bevollmächtigter Vertreter durch Angabe seiner persönlichen Daten erforderlich. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Angaben behält sich anyMarket vor, den User-Account vorübergehend bis zur Aufklärung der Richtigkeit der Angaben zu sperren. Die Registrierung ist kostenlos. anyMarket ist berechtigt eine bereits erfolgreiche Registrierung zu verweigern und die Möglichkeit auf Buchung eines Vertragsabschlusses abzulehnen.

  3. Der User muss nach der Registrierung seine Schnittstellen und (ggf. Additional) Services wählen. Auf dieser Basis werden dem User alle monatlichen und einmaligen Kosten aufgeführt. Erst mit Klick auf den Button „Buchen“ kommt ein Vertrag zustande. Die gebuchte Auswahl sowie jegliche Änderung zum späteren Zeitpunkt (Abwahl oder Hinzunahme von Schnittstellen und Services) wird dem User per eMail zugesandt.

  4. anyMarket ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

  5. Ein Hinzubuchen oder Abbuchen von Schnittstellen oder Services wird anteilig auf den restlichen Monat angerechnet.

  6. Ebenfalls behält es sich anyMarket vor bei Überschreitung der Produktanzahl des gewählten Tarifs den User darauf im System aufmerksam zu machen und bestimmte Dienste vorübergehend zu deaktivieren, bis ein passender Tarif gebucht wurde.

  7. Die reguläre Vertragsdauer beträgt einen Monat, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verträge werden mit unbestimmter Dauer geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich automatisch.

  8. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt hiervon unberührt.

  9. Der Widerruf der Einzugsermächtigung kommt einer außerordentlichen Kündigung gleich. Die Kündigung kann per Email oder im internen Ticketsystem ausgesprochen werden.

  10. anyMarket ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Anwender mit der Entrichtung der fälligen Vergütungen in Höhe eines Betrags von zwei Monatsvergütungen in Verzug gekommen ist und ihm erfolglos eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt wurde.
    Schadensersatzansprüche und offene Forderungen von anyMarket bleiben vorbehalten.

  11. Der User hat bis zum Vertragsende die Möglichkeit alle Daten zu exportieren und auf eigene Server / Speichermedien zu kopieren. Nach Vertragsende wird der Zugriff des Users auf das System gesperrt sowie alle Anwendungsdaten gelöscht.
  1. Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von anyMarket. anyMarket schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel. Diese Verfügbarkeit gilt nicht für den Free-Tarif. Die Verfügbarkeit des Free-Tarifs ist aus §10 zu entnehmen.

  2. anyMarket kann sich zur Bereitstellung der Datenverarbeitung der Dienste Dritter bedienen.

  3. anyMarket sorgt dafür, dass der Dienst stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

  4. Die Nutzung der Tarife ist vertraglich jeweils auf eine Anzahl von SKUs (Gesamtanzahl von Artikeln inkl. Varianten) beschränkt. Einzelheiten dazu sind der aktuellen Tariftabelle zu entnehmen.
    Wird diese Beschränkung seitens der vom User gelieferten Daten überschritten, kann anyMarket wesentliche Teile des Vertragsgegenstandes mindestens für den Zeitraum der Überschreitung deaktivieren.
    Sofern der User nicht selbst in der Lage ist, die Anzahl seiner im anyMarket System geführten SKUs an die im Tarif geregelte Maximal-Anzahl anzupassen, können weitere Kosten bei Beauftragung des ServiceDesk entstehen und dem User in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten entspricht den Supportkosten des gebuchten Tarifes.

  5. Bei der Nutzung der Schnitttellen zu Marktplätzen und eShops ist es darüber hinaus relevant wie viele Produkte im Verkäufer-Account oder eShop vorhanden sind. Die Anzahl der im anyMarket User-Account vorhanden Artikel kann abweichen (geringer sein), wenn manuell Artikel direkt im Markplatz Verkäufer-Account oder eShop angelegt wurden. Dann richtet sich die zulässige Anzahl an SKUs und dem dazu gehörigigen Tarif nach der Anzahl der SKUs im jeweiligen Verkäufer-Account.

  6. anyMarket hält auf dem Server ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die Anwendungsdaten Speicherplatz im angemessenen Umfang bereit. Falls der Platz bei übermäßiger Nutzung nicht ausreicht, kann anyMarket den User auffordern eine Speicherplatzerweiterung zu erwerben.

  7. *anyMarket sichert die Anwendungsdaten regelmäßig, mindestens kalendertäglich (ggf. durch Aufpreis).

  8. Die vom User generierten und erstellten Anwendungsdaten werden durch anyMarket für einen Zeitraum von maximal 25 Monaten ab Vertragsbeginn zählend gespeichert. Nach Ablauf der Frist werden die Daten auch bei Fortbestehen des Vertrages vollständig gelöscht. Die Speicherfristen für den Free-Tarif werden in §10 geregelt.

  9. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist alleinig der User verantwortlich.

  10. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine wesentliche Änderung von vertraglich zugesicherten Funktionalitäten und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird anyMarket dies dem User spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der User der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.

  11. Für User des Free-Tarifs gelten die Bestimmungen aus §3 nicht. Für diese User gelten stattdessen die Bestimmungen aus §10.

Eine Haftung von anyMarket ist u.a. in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  1. Allgemeine Netz-Störungen. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. anyMarket bemüht sich, seine angebotenen Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten.

  2. anyMarket haftet insbesondere nicht für die Fehleranfälligkeit von Produkten oder Diensten (z.B. Preisvergleichstools, Marktplätzen und sonstigen externen Softwarelösungen), deren Funktionalität von den Daten Dritter abhängt.

  3. anyMarket haftet weiter insbesondere nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, durch vom User generierte Inhalte.

  4. anyMarket oder der User ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig

  5. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für folgende Fälle:

– im Fall des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– bei Ansprüchen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflicht gilt eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. In letzterem Falle ist die Haftung von anyMarket der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, besonders unter Berücksichtigung historischer Daten des Users.

  1. Tritt ein Mangel auf, so ist anyMarket zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, sofern der User seinen Mitwirkungspflichten gemäß §11 unverzüglich nach Auftreten des Mangels nachgekommen ist. Als nicht mangelhaft gelten Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistungen aufgrund von anyMarket nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten, z.B. Verbindungsstörungen, Fehlbedienungen des Users etc.

  2. Misslingt die Beseitigung des Mangels trotz zweimaliger Nachbesserungen, so kann der User innerhalb 1 Monats nach Auftreten des Mangels eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen. Die Minderung kann sich jedoch auf die monatlichen Grundgebühren belaufen.

  3. Im gesetzlich zulässigen Umfang haften anyMarket unter keinen Umständen für entgangene Gewinne oder besondere, zufällige oder Folgeschäden, die durch oder in Verbindung mit unserer Website, unseren Services oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen (unabhängig von der Entstehungsart, einschließlich Fahrlässigkeit).

  4. Die Services von anyMarket werden auf eigenes Risiko verwendet. Die Services werden “wie besehen” und “wie verfügbar” zur Verfügung gestellt, ohne ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie oder Gewährleistung.

  5. Besonders für falsche Daten von Drittsystemen wie Konkurrenzpreise und Konkurrenzdaten auf den Online-Marktplätzen, Vergleichsportalen oder sonstigen Drittanwendungen übernimmt anyMarket keinerlei Haftung.

  6. Vom System zur Weiterleitung oder Download bereitgestellten Daten wie Steuervoranmeldungen und weitere Finanzbuchhaltungs-, Produkt-, Bestell-, Kundendaten müssen durch den User kontrolliert und bei Fehlern in diesen, an den anyMarket ServiceDesk melden. Für die Korrektheit der Daten übernimmt anyMarket keine Haftung.

  7. Insbesondere sollten Steuerrechner bei der Ermittlung der richtigen Steuersätze, und daraus resultierende Vorsteuer- oder Umsatzsteuer-Lasten, nur als Referenz verwendet werden und nicht als Ersatz für eine unabhängige Steuerberatung.

  8. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung gegenüber anyMarket können nur geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.

  9. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.

Eine Haftung ist ausgeschlossen bei nicht von anyMarket zu vertretenden Ursachen wie:

– Feuer/Explosion/Unwetter/Überschwemmung
– Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo
– über 6 Wochen andauernder und von anyMarket nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
– nicht von anyMarket beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen

  1. anyMarket hat den User über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich per eMail oder im internen Ticket-System in Kenntnis zu setzen.
  1. Sämtliche von anyMarket angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.

  2. Das Entgelt ist immer zum Monatsanfang für den letzten abgelaufenen Monat zu erbringen bei Überweisung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei Einzug durch SEPA, Kreditkarte oder PayPal wird das Entgelt maximal 3 Tage nach Rechnungsstellung abgebucht. Vertragsabschlüsse die nicht zu ersten des Monats abgeschlossen wurden, werden anteilig berechnet.

  3. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  4. Entgelte, die einmalig zu zahlen sind, sind mit Vertragsschluss / Vertragsänderung fällig.

  5. anyMarket ist jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bereitstellung der vom User bestellten Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Users wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den User aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von anyMarket durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Users gefährdet wird, so ist anyMarket nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

  7. Schulungen und Support durch anyMarket Mitarbeiter (ServiceDesk) werden als Mehr- oder Sonderleistungen abgerechnet. Die jeweils im Tarif gültigen Sätze sind aus der Preisübersicht auf der Webseite zu entnehmen. Diese werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Diese Leistungen können über eMail, das interne Ticket-System, Remote Access Tools oder telefonisch erfolgen.

  8. Einrichtungen können über die von anyMarket bereitgestellten Dokumente und How2 Video Tutorials eigenständig durchgeführt werden. Jegliche Supportstellung durch den anyMarket ServiceDesk wird nach dem in Tarif gültigen Satz als Sonderleistung abgerechnet. Für neue Funktionalitäten sind ggf. keine Dokumentationen oder How2 Video Tutorials vorhanden, dabei liegt es im Ermessen von anyMarket ob der ServiceDesk die Sonderleistung abrechnet oder nicht.

  9. anyMarket ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat durch Mitteilung per eMail oder im internen Ticket-System, zum darauf folgenden Monatsbeginn die Preise oder Tarifbedingungen zu ändern. Die Änderungen gelten nicht für Zeiträume, für die der User bereits Zahlungen geleistet hat.

  10. Der User hat im Falle einer Änderung das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat zum Folgemonat nach Zugang der Ankündigung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird anyMarket den User zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen. Erfolgt keine Kündigung des Users innerhalb dieser Frist, wird die Preisänderung Vertragsbestandteil.

  11. Für fehlgeschlagene Abbuchungen sowie für versäumte Überweisungen der vereinbarten Vergütung, erhebt anyMarket Mahngebühren in Höhe von je 20,00€.
    Dies gilt auch für erneut fehlgeschlagene Abbuchungen derselben Forderung.

  12. Für jede weitere Mahnung bereits angemahnter Beträge erhebt anyMarket Mahngebühren in Höhe von 9,90€.
  1. anyMarket unterstützt den Schutz von geistigem Eigentum und fordert auch den User dazu auf, wenn dieser in einem Land sitzt wo das Urheberrecht nach UrhG gilt und die darunter fallenden Rechte iwe Vervielfältigungsrecht, Lichtbildwerke und weitere.

  2. anyMarket geht allen Hinweisen auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen nach. Wenn jemand der Meinung ist, dass einer unserer User seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt, kann er über unser eMail: urheberrecht@anymarket.de dies anzeigen. Nach Erhalt der Mitteilung kann anyMarket die beanstandeten Materialien entfernen oder den Zugriff darauf deaktivieren. Sobald der User eine Mitteilung über die bevorstehende Löschung erhält, kann er darauf reagieren, wenn er Einspruch gegen die Beschwerde erhebt.

  3. Die einmaligen Kosten für die Einrichtung des Online-Shops beziehen sich auf ein Grund-SetUp. Bei dem das Design und die Funktionalität nur beschränkt angepasst werden kann. Es stehen unterschiedliche Designs und Funktionsumfänge zur Verfügung, die jeweiligen Kosten dafür sind auf der Preis und Buchungsseite von anyMarket angegeben.

  4. Für individuelle Designs und Funktionalitäten muss ein externer Technologie- oder Service-Partner beauftragt werden.

  5. Für die Funktionsweise und Korrektheit eines Online-Shops der durch Dritte erstellt und zur Verfügung gestellt wird, gelten zusätzlich die Regelungen aus §4.

  6. Insofern der User ein eigenes Hosting für den Online-Shop mitbringt, hat er sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Einstellungen (insbesondere A-Records etc.) anyMarket zur Verfügung gestellt werden oder vom User fachgerecht eingestellt sind.

  7. Wenn ein Hosting des Online-Shop vom User durch einen unsere Partner gebucht wird, gelten zwar die Haftungsausschlüsse aus §4 jedoch kann anyMarket den Partner auffordern bei fehlerhafter Funktionsweise diese zeitnah nachzubessern. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder anderweitige Forderungen gegenüber anyMarket, da es sich um die Nutzung eines Drittanbieters handelt – siehe §8.

  8. Ein tägliches BackUp der Anwendungsdaten im Online-Shop kann durch zusätzliches hinzubuchen von Additional-Services hinzugefügt werden.

  9. Die Payment Möglichkeiten im Shop fallen teilweise auch zu den Additional-Services und müssen separate beauftragt / gekauft werden.

  10. Falls die Kapazitäten (Festplatte) der Performance des Online-Shops nicht ausreichend ist Aufgrund von überdurchschnittlicher Nutzung, muss ein größeres Hosting-Paket hinzugebucht werden.

  11. *Domain Kauf über anyMarket*

  12. *Übertragung der Domain zu einem anderen Provider*

  1. Soweit anyMarket Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht zur Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den User. Die Bereitstellungen erfolgen auf das Risiko des Users.

  2. Es liegt in Verantwortung des Users, die für diese Services Dritter geltenden Bedingungen und/oder Datenschutzerklärungen zu lesen, bevor diese genutzt werden.

  3. anyMarket haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den User, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt.

  4. Schadensersatzansprüche gegen anyMarket für die Verletzung von Rechten Dritter durch den User sind ausgeschlossen.

  5. Verletzt der User im Rahmen des Nutzungsvertrages schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder verstößt er gegen seine Pflichten aus diesen AGB, kann anyMarket die folgenden Maßnahmen ergreifen:
    – Verwarnung des Users
     – Beschränkung des Zugriffs auf das Angebot von anyMarket
     – Löschung der Inhalte des Users
     – Sperrung des Zugangs des Users

  6. anyMarket übernimmt keine Gewährleistungen und macht keine Zusicherungen im Hinblick auf Services Dritter.

  7. anyMarket übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Services Dritter. anyMarket ist berechtigt den Zugriff auf Services Dritter jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an den User zu deaktivieren. anyMarket ist niemandem gegenüber für die Einstellung oder die Sperrung des Zugriffs auf oder die Deaktivierung von Services Dritter verantwortlich oder haftbar.

  8. Bei der Nutzung von Services Dritter, erteilt der User dem Drittanbieter und anyMarket die Erlaubnis, die für die Kompatibilität der Services der dazu notwendigen Systeme den Austausch, die Speicherung und die Verarbeitung von Daten oder jede andere Interaktion zwischen den Anwendungsdaten und dem Drittanbieter abzuwickeln.

  9. Darunter fallen Drittanbieter wie DHL, DPD und weitere Fulfillment Dienstleister, Amazon, eBay, Check24 und weitere Marktplätze / Portale oder Social-Commerce Plattformen wie Instagram, Facebook & Co.

  10. Nicht genannte Dritte entfallen nicht automatisch.
  1. Für alle Technologie- und Service-Partner gelten unsere Haftungsregelungen gemäß §4.

  2. Der User ist berechtigt sich Technologien und Service Dienstleistungen über unsere Partner zu holen oder zu nutzen. anyMarket unterstützt nicht und übernimmt keinerlei Verantwortung für den Vertragsabschluss und die Einhaltung des Vertrages zwischen dem User und dem Partner.

  3. Für Service-Partner werden gesonderte Serviceverträge mit dem Service-Partner direkt abgeschlossen. anyMarket ist nicht an den vereinbarten Kosten und Sätzen des Service-Partners beteiligt und erbringt keinerlei Verhandlung über jegliche Verträge zwischen dem User und dem Service-Partner.
  1. Bei Usern im Free Tarif behält sich anyMarket das Recht vor, den gewünschten Marktplatz oder Schnittstelle zu verweigern.

  2. Die Buchung eines Online-Shops im Free-Tarif ist ausgeschlossen.

  3. Die voraussichtliche Erreichbarkeit im Jahresmittel liegt bei ca. 85%

  4. Anwendungsdaten werden für 6 Wochen gespeichert. Der User hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, diese zu exportieren und auf eigenen Servern oder geeigneten Speichermedien zu sichern.

  5. Ein Kündigung seitens des Users ist nicht erforderlich, außer der User wünscht diese. In diesem Fall werden alle Anwendungsdaten ohne gesonderte Ankündigung gelöscht.

  6. Tarifänderungen und die Rahmenbedienungen für diesen, werden dem User einen Monat vor Inkrafttreten per eMail oder im internen Ticket-System mitgeteilt. Der User hat die Möglichkeit 14 Tage vor Ende des Kalendermonats zu entscheiden, ob die neuen Änderungen vertretbar sind und der Dienst weiter mit den neuen Änderungen genutzt wird, der Vertrag gekündigt werden soll oder ein Wechsel in einen passenden Tarif stattfindet.

  7. anyMarket behält sich das Recht vor, wenn nach 30 Tagen ab Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, im Durchschnitt weniger als 50 Bestellungen im System verarbeitet werden, einseitig den Vertrag mit einer Ankündigung von 7 Tagen auflösen. In diesem Zeitraum hat der User die Möglichkeit seine Anwendungsdaten zu exportieren und zu sichern, nach Ablauf der 7 Tage Frist, werden diese unwiederbringlich gelöscht.

  8. Der User hat die Möglichkeit eine Löschung des User-Accounts  zu verhindern, auch wenn die Bedingungen aus Abs.7 nicht erfüllt sind. Dazu wird eine fixe Pauschale von 14.85€ Netto im Monat berechnet, bis der User die Bedingungen aus Abs.7 erfüllt und anyMarket eine Anfrage zur Befreiung des Fixbetrages über das interne Ticket-System oder per eMail stellt.

  9. anyMarket behält sich das Recht vor, neue Funktionen umgehend und ohne Ankündigung zur Verfügung zu stellen, sowie vorhandene Funktionen einzuschränken oder vollständig zu entfernen. Ergeben sich dadurch erhebliche Mängel und Funktionseinbußen, hat der User die Möglichkeit den ServiceDesk darüber zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Der User hat jedoch kein Recht eine andere Version im Free-Tarif zu verlangen.

  10. Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Free-Tarif unterscheiden sich von denen in kostenpflichtigen Tarifen, die Definition und Klassifizierung von Tickets bleibt davon unberührt (siehe §6 Abs. 3)
    Betriebsverhindernder Mangel: Reaktion: 24 Stunden / Behebung: 5 Werktage
    Betriebsbehindernder Mangel: Reaktion: 48 Stunden / Behebung: keine Pflicht
    Sonstiger Mangel: Reaktion: 5 Werktage / Behebung: keine Pflicht

  11. Support Anfragen werden primär über das interne Ticket-System und eMail abgewickelt. Der ServiceDesk ist nicht verpflichtet am Telefon oder über Remote Access Unterstützung zu liefern.

  12. Alle anderen Teile dieser AGB gelten ohne Abweichungen.
  1. Der User erhält zum Zwecke der Nutzung von anyMarket Zugangsdaten. Der User ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und anyMarket über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. anyMarket ist berechtigt, Zugangsdaten und zusätzliche Benutzer zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines Missbrauchs der Daten vorliegt.

  2. Der User darf anyMarket nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen.

  3. Soweit anyMarket Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht zur Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den User.

  4. Soweit der User feststellt, dass anyMarket nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeitet, ist er verpflichtet hiervon in Textform über das interne Ticket-System oder per eMail unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der User ist in diesem Fall aus Schadensminderungsgesichtspunkten ebenfalls verpflichtet, unerwünschte Änderungen an seinen Angeboten auf den Handelsplattformen wieder rückgängig zu machen.

  5. Dem Nutzer obliegen die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten, z.B. nach §§238, 257 HGB, § 147 AO.

  6. Die Rechte an den Daten, die vom User an anyMarket übermittelt werden, verbleiben beim User. anyMarket benötigt jedoch eingeschränkt Rechte an diesen Daten, um den Service vollständig anbieten zu können. Um dies zu gewährleisten, räumt der User anyMarket an seinen Daten ein kostenloses Nutzungsrecht ein, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

    Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung ist ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich uneingeschränktes Recht, die vom User übermittelten Daten zu verarbeiten und die Daten an weitere Schnittstellen zu übertragen. Alle eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Beendigung des Vertrages (z. B. durch Kündigung).

  7. Der User ist verpflichtet, auftretende Fehler und/oder Störungen bei der Nutzung von anyMarket unverzüglich in Textform über das interne Ticket-System oder eMail anzuzeigen und dabei auch anzugeben und zu beschreiben, wie sich der Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umständen er auftritt. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel technische Ursachen hat, reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann

  8. Der User verpflichtet sich, anyMarket unverzüglich über Änderungen seiner im Anmeldeprozess angegebenen Daten zu unterrichten oder diese unverzüglich selbst in seinem User-Account zu korrigieren.

  9. Bei Sperrung seines Zugangs durch anyMarket darf kein neues Benutzerkonto eröffnen werden, um sich hierüber Zugang zu anyMarket zu verschaffen.

  10. Verstößt der User gegen die Pflichten aus diesen Paragraphen ist anyMarket berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen

  11. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der User gegenüber anyMarket auf Schadenersatz, und anyMarket ist zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.

  12. Der User haftet dafür, dass der Service von anyMarket nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf den Servern gespeichert werden

  13. Der User darf auf den von anyMarket unterstützten Plattformen keine Waren/Produkte anbieten, die die Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder Urheberrechte verletzen oder solche, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
  1. Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch anyMarket vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sofern anyMarket davon Kenntnis erlangt.

  2. Die Verpflichtungen nach Abs.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
    – ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    – der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    – der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
    – Diese für bestimmte Drittanbieter Leistungen notwendig sind

  3. Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

  4. Die Verpflichtungen nach Abs.2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs.2 nicht nachgewiesen ist.
  1. Änderungen dieser AGB werden dem User per eMail oder im intern Ticketsystem des Users mitgeteilt. Widerspricht der User der Änderung der AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den User anerkannt.

  2. anyMarket ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen durch Mitteilung per eMail oder im internen Ticket-System des Users, und unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens, diese AGB zu ändern, sofern hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Anpassungen oder Änderungen dieser AGB können ferner vorgenommen werden, soweit hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages beseitigt werden, die aufgrund von Regelungslücken nach Vertragsabschluss entstandenen sind. Dies ist insbesondere im Rahmen einer Rechtsprechungsänderung der Fall, sofern hiervon eine oder mehrere Klauseln betroffen sind.

  3. Der User hat das Recht, der Änderung dieser AGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung, schriftlich oder per Email zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die rechtliche Bedeutung der Zweiwochenfrist wird anyMarket den User in der Ankündigungsmitteilung hinweisen. Erfolgt kein Widerspruch des Users innerhalb dieser Zweiwochenfrist, gelten die geänderten neuen AGB als angenommen.

  4. Widerspricht der User innerhalb der Zweiwochenfrist der Änderung der AGB, so ist anyMarket berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB schriftlich zu kündigen. Aufgrund dieser Kündigung kann der User keine Ansprüche gegen anyMarket geltend machen. Erfolgt durch anyMarket keine Kündigung innerhalb dieser Kündigungsfrist von zwei Wochen, wird der Vertrag unter Zugrundelegung dieser AGB fortgeführt.
  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 – Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) wird ausgeschlossen.

  2. Ist der User Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von anyMarket in Frankfurt am Main (Deutschland). anyMarket ist jedoch berechtigt, den User auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Für Klagen gegen anyMarket ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von anyMarket ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.